Schaumbad mit Kindern im Freibad Foto: Stadt PritzwalkBlick auf das mit Bildern angestrahlte Rathaus Pritzwalk, dazu ein Hinweis auf die Veranstaltung Pritzwalker Herbstlichter am 4. September 2026. Foto: Stadt PritzwalkBlick auf ein Sonnenblumenfeld an der Straße. Foto: PrivatBlick über die Pritzwalker Altstadt. Foto: Stadt PritzwalkWindräder an der Autobahn bei Sadenbeck. Foto: Privat

News-Ticker

 

Bauleitplanung

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Kontakt

Fachgebietsleiterin 

Frau Asse

Gartenstraße 12

Telefon 03395/76 08 58

E-Mail

 

Kurz und Knapp

Mit der Bauleitplanung verfügen Kommunen über ein rechtsverbindliches Instrumentarium zur Steuerung der städtebaulichen Planung. Die kommunale Planungshoheit ist durch das Grundgesetz geschützt (Artikel 28 Abs. 2). Es werden zwei Planungsstufen unterschieden: Der Flächennutzungsplan als vorbereitende Bauleitplanung sowie der Bebauungsplan als verbindliche Bauleitplanung. Die Verfahren zur Aufstellung sowie die Inhalte sind im Baugesetzbuch geregelt.

 

 

Bauleitpläne der Stadt Pritzwalk und ihrer Ortsteile
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