Viele Menschen bevlkern die Pritzwalker Marktstraße beim Frhlingserwachen 2024. | zur StartseiteNarzissen auf einer Wiese, im Hintergrund der Bahnhof. | zur StartseiteWeiße Zierkirschenblüten vor blauem Himmel. Foto: Stdat Pritzwalk | zur StartseiteNarzissen an der Dömnitzinsel. Foto: Stadt Pritzwalk | zur StartseiteLuftbild der Stadt Pritzwalk. Foto: Stadt Pritzwalk | zur Startseite
 

Bauleitplanung

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Kontakt

Fachgebietsleiterin 

Frau Asse

Gartenstraße 12

Telefon 03395/76 08 58

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Kurz und Knapp

Mit der Bauleitplanung verfügen Kommunen über ein rechtsverbindliches Instrumentarium zur Steuerung der städtebaulichen Planung. Die kommunale Planungshoheit ist durch das Grundgesetz geschützt (Artikel 28 Abs. 2). Es werden zwei Planungsstufen unterschieden: Der Flächennutzungsplan als vorbereitende Bauleitplanung sowie der Bebauungsplan als verbindliche Bauleitplanung. Die Verfahren zur Aufstellung sowie die Inhalte sind im Baugesetzbuch geregelt.

 

 

Bauleitpläne der Stadt Pritzwalk und ihrer Ortsteile