Einladung zur Sommertour mit dem Bürgermeister am 27. Juni vor einem Radlerfeld auf einer Landstraße. . Foto: Stadt PritzwalkLkw des Pritzwalker FHV fährt beim Festumzug durch die Grünstraße, in der vele Viele Zuschauer stehenFestwagen des Imkervereins Pritzwalk in der Straße Bürgerplatz. Foto: Stadt Pritzwalkk.Blick über die Pritzwalker Altstadt. Foto: Stadt PritzwalkBlick auf ein Gerstenfeld. Foto: Stadt PritzwalkBiene auf einer gelben Blüte.

News-Ticker

 

Bauleitplanung

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Kontakt

Fachgebietsleiterin 

Frau Asse

Gartenstraße 12

Telefon 03395/76 08 58

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Kurz und Knapp

Mit der Bauleitplanung verfügen Kommunen über ein rechtsverbindliches Instrumentarium zur Steuerung der städtebaulichen Planung. Die kommunale Planungshoheit ist durch das Grundgesetz geschützt (Artikel 28 Abs. 2). Es werden zwei Planungsstufen unterschieden: Der Flächennutzungsplan als vorbereitende Bauleitplanung sowie der Bebauungsplan als verbindliche Bauleitplanung. Die Verfahren zur Aufstellung sowie die Inhalte sind im Baugesetzbuch geregelt.

 

 

Bauleitpläne der Stadt Pritzwalk und ihrer Ortsteile