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Leitweg-ID

Die Stadt Pritzwalk ist bei Erfüllung öffentlicher Aufträge als öffentlicher Auftraggeber gemäß § 1 Abs. 2BbgERechV seit dem 1. April 2020 verpflichtet, den Empfang und die Verarbeitung elektronischer Rechnungen im Oberschwellenbereich - also ab der nach der aktuellen Gesetzesfassung geltenden Summe -  sicherzustellen. Elektronische Rechnungen im Unterschwellenbereich müssen nach § 9 BbgERechV erst ab dem 1. Januar 2025 angenommen und verarbeitet werden.

Alle öffentlichen Auftraggeber sind mit der EU-Richtlinie 2014/55/EU vom 16. April 2014 dazu verpflichtet, künftig elektronische Rechnungen anzunehmen und zu verarbeiten. Im Land Brandenburg sind die Details für die Umsetzung der EU-Rechnungsrichtlinie in der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen (BbgERechV) vom 19. September 2019 geregelt.

 

Das neue Rechnungsformat ist für Auftragnehmer/Rechnungssteller der Stadt Pritzwalk nicht verpflichtend und wird ergänzend zu den bisherigen Formaten (z. B. Papier- und PDF-Rechnung) angeboten. Auftragnehmer der Stadt Pritzwalk können für ihre Rechnungsstellung daher auch weiterhin die gewohnten Rechnungsformate und Übertragungswege nutzen.

E-Rechnungen im Standard XRechnung können der Stadt Pritzwalk ganz normal per E-Mail an geleitet werden.

 

Die Nutzung des E-Rechnungsportal des Landes Brandenburg ist aktuell für die Zustellung der Rechnungsbelege an die Stadt Pritzwalk nicht möglich. Eine Anbindung an die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform soll jedoch hergestellt werden.

 

Die Leitweg-ID der Stadt Pritzwalk lautet:


12-12992262171079-74