Bauleitplanung

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Fachgebietsleiterin 

Frau Asse

Gartenstraße 12

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Kurz und Knapp

Mit der Bauleitplanung verfügen Kommunen über ein rechtsverbindliches Instrumentarium zur Steuerung der städtebaulichen Planung. Die kommunale Planungshoheit ist durch das Grundgesetz geschützt (Artikel 28 Abs. 2). Es werden zwei Planungsstufen unterschieden: Der Flächennutzungsplan als vorbereitende Bauleitplanung sowie der Bebauungsplan als verbindliche Bauleitplanung. Die Verfahren zur Aufstellung sowie die Inhalte sind im Baugesetzbuch geregelt.

 

 

Bauleitpläne der Stadt Pritzwalk und ihrer Ortsteile