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Kfz-Zulassung

Kontakt

Nebenstelle der Kfz-Zulassungsstelle

Bahnhofstraße 1, 16928 Pritzwalk

E-Mail

Postanschrift

Kfz-Zulassungsstelle

Stadtverwaltung Pritzwalk

Marktstraße 39, 16928 Pritzwalk

 

Sachbearbeiterin

Frau Hartinger
Telefon 03395/40 10 19 36
E-Mail

 

Sachbearbeiter

Herr Lakomy

Telefon 03395/40 10 19 37
E-Mail

 

Öffnungszeiten

montags von 9 - 12 und 13 - 15 Uhr

dienstags von 9 - 12 und 13 - 17.30 Uhr

mittwochs von 9 - 12 und 13 - 15 Uhr

donnerstags von 9 - 12 und 13 - 15.30 Uhr

freitags von 9 - 11.30 Uhr

 

Quelle: Autobild

Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter Telefon 03395/40 10 19 36  oder -37.

 

Kurz und knapp

Seit dem 1. Januar 2020 hat die Stadt Pritzwalk eine Nebenstelle der Kfz-Zulassungsstelle des Landkreises Prignitz. Zwei Beschäftigte bearbeiten im modernen Büro im Pritzwalker Bahnhof eine Palette an Dienstleistungen rund um die Fahrzeugzulassung und Haltung. Ein Teil der Dienstleistungen wird nach wie vor nur in der Hauptstelle der Kfz-Zulassungsstelle in Perleberg angeboten.

 

Dienstleistungen

Folgende Dienstleistungen werden in der Nebenstelle der Kfz-Zulassungsstelle Pritzwalk angeboten:

  • Abmeldung
  • Außerbetriebsetzung
  • Halterwechsel
  • Historische Kennzeichen
  • Kurzzeitkennzeichen
  • Namen- und Adressänderung
  • Saisonkennzeichen
  • Wiederzulassung
  • Wunschkennzeichen
  • die Abgabe der Versicherung an Eides statt zum Verlust des Fahrzeugscheins mit notarieller Beglaubigung

 

Folgende Leistungen bietet nur die Kfz-Zulassungsstelle Perleberg an:

  • die Zuteilung roter Kennzeichen etwa für Kfz-Händler oder Oldtimer
  • die Neuzulassung von Fahrzeugen, die direkt aus anderen Staaten eingeführt wurden (Direktimporte)
  • die Ausstellung von Ersatzpapieren bei Verlust oder unbekanntem Verbleib der Zulassungsbescheinigung Teil II gemäß § 12 Abs. 4 FZV (Importe und Fahrzeuge, Anhänger und andere, die länger als sieben Jahre außer Betrieb sind)
  • die Ausstellung der Zulassungsbescheidungung  Teil II ohne Zulassung (Blankobrief)
  • die Zulassung eines Fahrzeuges, das in Deutschland nicht registriert ist
  • die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach Paragraf 13 EG-FGV (Betriebserlaubnis für Bauteile und technische Ausstattung)
  • die Abgabe der Versicherung an Eides statt zum Verlust des Fahrzeugbriefes