Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Pritzwalk ist bemüht, ihre Website www.pritzwalk.de und deren Unterseiten im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) sowie der Verordnung zur Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik (BbgBITV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und versuchen bestmöglich, die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit anzuwenden.
Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA-1 beachtet.
Die Webseite wurde im Mai 2023 von der Überwachungsstelle für Websites und mobile Anwendungen des Landes Brandenburg beim Landesamt für Soziales und Versorgung auf Barrierefreiheit nach WCAG 2.1/EN 301 549 überprüft. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass der Webauftritt noch keine Barrierefreiheit gewährleistet.
Seitdem wurden verschiedene Anpassungen und Verbesserungen im Sinne der Barrierefreiheit vorgenommen. Die Stadt Pritzwalk arbeitet weiter mit Nachdruck daran, die barrierefreie Gestaltung der Website zu verbessern.
Seit Oktober 2024 nutzt die Stadt Pritzwalk das spezielle Tool, Eye Able von der Firma Web Inclusion GmbH, das auf Mängel in der Barrierefreiheit hinweist. Seitdem wurden weitere Mängel, die dann Schritt für Schritt behoben werden. Eine Reihe von Mängeln wurde seitdem umgesetzt, etwa bei Kontrasten oder Links. Die weitere Verbesserung der Seite wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Dafür bitten wir um Verständnis und Geduld.
(geändert am 11. Dezember 2024)
Gesetzliche Grundlagen und Richtlinien:
BbgBGG
Gesetz des Landes Brandenburg zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Brandenburgisches Behindertengleichstellungsgesetz - BbgBGG)
BbgBITV
Brandenburgische Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (Brandenburgische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung - BbgBITV)
EU-Richtlinie 2016/2102
Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
EN 301 549
Accessibility requirements for ICT products and services (PDF, 2,17 MB english)
WCAG 2.1
Web Content Accessibility Guidelines (english)
Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Seite aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.
Stadtverwaltung Pritzwalk
Marktstraße 39, 16928 Pritzwalk
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