Tulpen an der Rostocker Straße | zur StartseiteBlühende Zierkirschen in der Meyenburger Straße | zur StartseiteVorplatz vor dem Kulturhaus Pritzwalk. | zur StartseiteStadtbibliothek im Abendlicht | zur StartseiteNarzissen an der Stadtmauer | zur Startseite
 

Überörtliche Planungen

Die räumliche Planung in der Bundesrepublik Deutschland ist hierarchisch auf mehreren Planungsebenen organisiert. Das Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG) regelt die Aufgaben, Leitvorstellungen, Grundsätze und Bindungswirkungen der Raumordnung. Auf der Ebene der Länder werden Raumordnungspläne für das gesamte Landesgebiet und für Teilregionen aufgestellt.

 

Die Länder Berlin und Brandenburg betreiben eine gemeinsame Landesplanung. Die Ziele und Grundsätze der Raumordnung für beide Bundesländer sind im Landesentwicklungsprogramm (LEPro) und im Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) fixiert. Zu dessen Umsetzung werden von den regionalen Planungsgemeinschaften sogenannte Regionalpläne erstellt. Die Kommunen haben bei der Entwicklung ihrer eigenen Planungen die Ziele der Raumordnung zu beachten.

 

Weitere Informationen gibt es bei der Gemeinsamen Landesplanung Berlin-Brandenburg und bei der Regionale Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel.