Einladung zur Sommertour mit dem Bürgermeister am 27. Juni vor einem Radlerfeld auf einer Landstraße. . Foto: Stadt PritzwalkLkw des Pritzwalker FHV fährt beim Festumzug durch die Grünstraße, in der vele Viele Zuschauer stehenFestwagen des Imkervereins Pritzwalk in der Straße Bürgerplatz. Foto: Stadt Pritzwalkk.Blick über die Pritzwalker Altstadt. Foto: Stadt PritzwalkBlick auf ein Gerstenfeld. Foto: Stadt PritzwalkBiene auf einer gelben Blüte.

News-Ticker

 

Schiedsstelle

Steffen Rösinger (l.) ist Schiedsmann in Pritzwalk. Foto: Beate Vogel
Kontakt

Schiedsstelle der Stadt Pritzwalk

Steffen Rösinger

Gartenstraße 12, 16928 Pritzwalk

Telefon 01520/1 58 77 85 

E-Mail 

 

Sprechzeiten

Sprechstunde ist jeden zweiten Dienstag im Monat in der Gartenstraße 12, Haus 1, in der Zeit von 16.30 bis 17.30 Uhr.

 

Die Aufgaben der Schiedsstelle

Ohne gleich ein Gericht bemühen zu müssen, können Streitigkeiten in bürgerlichen Rechtsangelegenheiten durch eine Schlichtung beigelegt werden. Das ist eine schnellere und kostengünstigere Lösung als ein oft langwieriges Gerichtsverfahren. Die Aufgaben der Schlichtungsstelle der Stadt Pritzwalk werden aktuell von Steffen Rösinger ehrenamtlich wahrgenommen.

 

Kann mit Hilfe der Schiedsperson eine gütliche Einigung, das heißt ein Vergleich erreicht werden, so ist der Streit formell erledigt.

 

Auf Antrag führen Schiedspersonen ein sogenanntes Schlichtungsverfahren im Bereich ziviler Rechtsstreitigkeiten (zum Beispiel bei Nachbarschaftsstreitigkeiten) oder im Strafrecht (zum Beispiel bei Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung und Sachbeschädigung) durch. Zuständig ist die Schiedsstelle, in deren Gemeinde der Antragsgegner oder die Antragsgegnerin wohnhaft ist.

 

Für bestimmten Rechtsstreitigkeiten muss eine außergerichtlichen Schlichtungsstelle einen Einigungsversuch vornehmen. Das Schlichtungsverfahren soll die Gerichte entlasten und dazu führen, dass die streitenden Parteien zu einem einvernehmlichen Ergebnis kommen. Die Schiedsperson wird von der Stadtverordnetenversammlung auf fünf Jahre gewählt.

 

Was ist bei der Antragstellung für ein Schlichtungsverfahren zu beachten ?

  • Zuständig ist immer die Gemeinde, wo der Antragsgegner wohnt

  • Der Antragssteller schildert in seinem Antrag kurz den streitigen Sachverhalt und formuliert sein Schlichtungsbegehren

  • Die Durchführung einer Schlichtungsverhandlung ist kostenpflichtig.