Schaumbad mit Kindern im Freibad Foto: Stadt PritzwalkBlick auf das mit Bildern angestrahlte Rathaus Pritzwalk, dazu ein Hinweis auf die Veranstaltung Pritzwalker Herbstlichter am 4. September 2026. Foto: Stadt PritzwalkBlick auf ein Sonnenblumenfeld an der Straße. Foto: PrivatBlick über die Pritzwalker Altstadt. Foto: Stadt PritzwalkWindräder an der Autobahn bei Sadenbeck. Foto: Privat

News-Ticker

 

Rechtskräftige Bebauungspläne

Kurz und knapp

Im Bebauungsplan (B-Plan) legt die Stadt als Satzung fest, welche Nutzungen auf einer Fläche zulässig sind. In der Regel besteht der Plan aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B). Nicht Teil der Satzung ist eine zwingend erforderliche Erläuterung, in der die Planintention dargelegt und in der jede zeichnerische und textliche Festsetzung begründet werden muss (Begründung).

 

Teil der Begründung ist auch der Umweltbericht, wenn es sich um einen umweltprüfungspflichtigen B-Plan handelt. Ein B-Plan kann aber beispielsweise auch nur aus einem textlichen Teil mit Begründung bestehen. Der B-Plan ist in der Regel aus dem Flächennutzungsplan, dem vorbereitenden Bauleitplan für das gesamte Stadtgebiet, zu entwickeln.

 

Auskünfte zu den einzelnen Bebauungsplänen erteilen gern die Mitarbeiter des Amtes für Stadtentwicklung.

 

B-Plan Nr. 16 "Einkaufsmarkt Bergstraße/ An der Promenade"

 

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 17 „Nahversorgung Am Ring/Kietz“

 

Bebauungsplan Nr. 20 „Wohngebiet am Birkenwäldchen“

 

Bebauungsplan Nr. 22 „Photovoltaikfreiflächenanlage Seefeld KFL“

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24 „Erweiterung Einzelhandel Bergstraße 22-22a“

 

Bebauungsplan Nr. 25 „Wohnbaufläche Mittlere Havelberger Straße“

 

 

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