Bürgermeister Dr. Ronald Thiel, Jean Duwe vom Tourismusverein und der Pritzwalker Knieperfuchs werben für den Knieper- und Regionalmarkt am 21. November. Foto: Stadt PritzwalkBlick auf den Turm der St. Nikolai Kirche. Foto: Stadt PritzwalkBlick eine Bahnschiene entlang in die Ferne. Foto: Stadt PritzwalkBlick in einen Strauch voller roter Hagebutten. Foto: PrivatBlick über eine Wiese bei Falkenhagen in die Morgensonne. Foto: Privat

News-Ticker

 

Bauleitplanung

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Kontakt

Fachgebietsleiterin 

Frau Asse

Gartenstraße 12

Telefon 03395/76 08 58

E-Mail

 

Kurz und Knapp

Mit der Bauleitplanung verfügen Kommunen über ein rechtsverbindliches Instrumentarium zur Steuerung der städtebaulichen Planung. Die kommunale Planungshoheit ist durch das Grundgesetz geschützt (Artikel 28 Abs. 2). Es werden zwei Planungsstufen unterschieden: Der Flächennutzungsplan als vorbereitende Bauleitplanung sowie der Bebauungsplan als verbindliche Bauleitplanung. Die Verfahren zur Aufstellung sowie die Inhalte sind im Baugesetzbuch geregelt.

 

 

Bauleitpläne der Stadt Pritzwalk und ihrer Ortsteile
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