Kommunale Wärmeplanung
Für Kommunen ab 10 000 Einwohner ist eine kommunale Wärmeplanung vorgeschrieben. Grundlagen sind der European Green Deal, das Bundesklimaschutzgesetz, das Wärmeplanungsgesetz, das Gebäudeenergiegesetz und die Brandenburgische Wärmeplanungsverordnung. Die Stadt Pritzwalk hat nach einer entsprechenden Ausschreibung die Theta Concepts GmbH beauftragt, eine konzeptionelle Wärmeplanung zu erstellen. Das Konzept wird zu 90 Prozent gefördert.
In einem ersten öffentlichen Infoabend stellte das Unternehmen am 28. November 2024 im Kulturhaus eine Bestandsanalyse und eine Potenzialanalyse für Pritzwalk und die Ortsteile vor.