Kommunale Wärmeplanung
Für Kommunen ab 10 000 Einwohner ist eine kommunale Wärmeplanung vorgeschrieben. Grundlagen sind der European Green Deal, das Bundesklimaschutzgesetz, das Wärmeplanungsgesetz, das Gebäudeenergiegesetz und die Brandenburgische Wärmeplanungsverordnung.
Die Erarbeitung der Kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Pritzwalk startete im Jahr 2024 und wurde im 1. Quartal 2026 fertiggestellt.
Quelle: Theta Concepts

Hierfür hat die Stadt Pritzwalk eine Förderung im Rahmen der Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) vom Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) erhalten.
Der Kommunale Wärmeplan ist ein strategisches Werkzeug, welches Entwicklungspfade aufzeigt, um die Wärmeversorgung einer Kommune bis zum Zieljahr 2045 klimaneutral zu gestalten. Sie ersetzt weder eine verbindliche Bauleitplanung, noch eine individuelle Energieberatung für Einzelgebäude und hat keine rechtliche Außenwirkung. Die Kommunale Wärmeplanung soll sowohl Unternehmen als auch Bürgerinnen und Bürgern dabei helfen, fundierte Investitionsentscheidungen für ein umweltfreundliches und wirtschaftliches Heizen zu treffen.
Ein zentrales Ergebnis der Wärmeplanung ist die räumliche Gebietseinteilung für das Zieljahr 2045:
Weitere detaillierte Informationen zum Inhalt der Kommunalen Wärmeplanung sowie zu den einzelnen Öffentlichkeitsveranstaltungen können Sie über folgende Verlinkungen aufrufen:
Hier geht es zum Artikel "Infoabend zur kommunalen Wärmeplanung im Kulturhaus Pritzwalk"
Hier geht es zum Artikel "Wärmeplanung für Pritzwalk: Fernwärme oder Wärmepumpe?"
Abschlussbericht zum kommunalen Wärmeplan der Stadt Pritzwalk
