Kurz und knapp
Das Halten von Hunden in der Stadt Pritzwalk ist steuerpflichtig. Der Hund ist innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in den Haushalt bei der Stadtverwaltung im Bereich Steuern und beim Ordnungsamt/Bürgerservice anzumelden. Das Anmelden eines Hundes ist seit dem 1. Januar 2025 nicht mehr kostenfrei möglich. Ausführliche Informationen dazu erhalten Sie in der Meldung vom 18. Dezember 2024.
Die Identität des Hundes (Rasse, Gewicht, Größe, Alter, Farbe und Chipnummer) ist der örtlichen Ordnungsbehörde zusammen mit der Anzeige mitzuteilen.
Jeder Hundehalter erhält für jeden Hund eine Hundesteuermarke. Gemäß der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren ist die Erstausgabe einer Hundemarke sowie Ersatzstücke verlorener Hundemarken gebührenpflichtig. Die Gebühr für die Erstausgabe beträgt 70 Cent und für Ersatzstücke 2 Euro.
Formulare
Rechtsgrundlagen