Anzeige- und Kennzeichnungspflicht
Neben der steuerlichen Anzeigepflicht besteht für jeden Hund gemäß den Vorschriften der Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg (HundehV) eine unverzügliche Anzeigepflicht bei der zuständigen Ordnungsbehörde. Die zuständige Ordnungsbehörde ist das Fachgebiet Ordnung, Sicherheit und Brandschutz.
Hunde sind ab einem Alter von 8 Wochen auf Kosten des Halters mit Hilfe eines Mikrochip-Transponders gemäß ISO-Standard zu kennzeichnen.
Die Identität des Hundes (Rasse, Gewicht, Größe, Alter, Farbe und Chipnummer) ist der örtlichen Ordnungsbehörde zusammen mit der Anzeige mitzuteilen.
WICHTIG: Die Anmeldungen sind tierbezogen. Der Wechsel des Halters oder des Hundes ist den Fachgebieten Steuern sowie Ordnung, Sicherheit und Brandschutz.
zu melden.
Formulare
Ab 1. Januar 2025 wird für die bisher kostenlose Anmeldung eines Hundes in der Stadt Pritzwalk eine Gebühr erhoben. Grund ist die neue Verwaltungsgebührenordnung des Landes Brandenburg vom 18. September 2024.
Gebühren