Gewerbeanzeige - Zweitausfertigung
Kontakt
Rathaus
Marktstraße 39, 16928 Pritzwalk
Telefon 03395/76 08 41
E-Mail
Kurz und Knapp
Bei Verlust der originalen Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung ist es möglich, eine Zweitausfertigung der Anzeigenbestätigung zu beantragen. Die Beantragung einer Zweitschrift muss schriftlich mit einer kurzen Begründung erfolgen. Bei persönlicher Vorsprache im Gewerbeamt erfolgt die Ausstellung in der Regel sofort.
Erforderliche Unterlagen
- formloser schriftlicher Antrag, mit kurzer Begründung
- Personalausweis
Rechtsgrundlagen
- Paragraf 15 Gewerbeordnung (GewO)
- Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft und Energie (MWEGebO)