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Telefon 03395/40 10 19 33
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Bei Verlust der originalen Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung ist es möglich, eine Zweitausfertigung der Anzeigenbestätigung zu beantragen. Die Beantragung einer Zweitschrift muss schriftlich mit einer kurzen Begründung erfolgen. Bei persönlicher Vorsprache im Gewerbeamt erfolgt die Ausstellung in der Regel sofort.
formloser schriftlicher Antrag, mit kurzer Begründung
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