Blick auf das mit Bildern angestrahlte Rathaus Pritzwalk, dazu ein Hinweis auf die Veranstaltung Pritzwalker Herbstlichter am 4. September 2026. Foto: Stadt PritzwalkHolzbrückeüber die Dömnitz  unter Bäumen im Pritzwalker Bürgerpark. Foto (KI-bearbeitet): Stadt PritzwalkWindräder an der Autobahn bei Sadenbeck. Foto: PrivatBlick über die Pritzwalker Altstadt. Foto: Stadt PritzwalkBunt blühendes Feld mit Zwischensaat. Foto: Privat

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Stadtwerke Pritzwalk warnen vor Haustürgeschäften

Derzeit sind Unbekannte mit Energieversorgerverträgen unterwegs. Die Stadtwerke Pritzwalk warnen vor Haustürgeschäften. Quelle: Pexels (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Derzeit sind Unbekannte mit Energieversorgerverträgen unterwegs. Die Stadtwerke Pritzwalk warnen vor Haustürgeschäften. Quelle: Pexels

Pritzwalk. Die Stadtwerke Pritzwalk GmbH warnen vor Haustürgeschäften: Aktuell häufen sich demnach im Netzgebiet der Stadtwerke Pritzwalk wieder Fälle von ungewolltem Versorgerwechsel, weil Haustürgeschäfte abgeschlossen werden. Demnach sind Unbekannte im Namen des Energieversorgers unterwegs, um Verträge abzuschließen.

 

Niemals Haustürgeschäfte

Bürgerinnen und Bürger sollten vorsichtig mit ihren Daten sein und diese nicht an Dritte weitergeben, heißt es auf der Webseite der Stadtwerke Pritzwalk. Sollte sich jemand an der Haustür als Mitarbeiter der Stadtwerke ausgeben, sollten die Bürgerinnen und Bürger unbedingt nach einem Dienstausweis und einer Telefonnummer fragen. "Lassen Sie niemanden in Ihre Wohnung und händigen Sie Ihre Stromrechnung nicht aus", rät das Pritzwalker Energieunternehmen.

 

Die Stadtwerke Pritzwalk machen generell keine Haustürgeschäfte. Wer sich als Beauftragter der Stadtwerke Pritzwalk ausgibt, handelt unter Vorspiegelung falscher Tatsachen. 

 

Recht auf Widerruf nutzen

Sollten Kundinnen oder Kunden an der Haustür einen Vertrag abgeschlossen haben, den sie bei näherem Hinsehen gar nicht wollten, haben sie folgende Möglichkeit: Bei Energielieferverträgen beginnt die Widerrufsfrist gemäß § 356 Abs. 2 BGB mit dem Abschluss des Vertrages und nicht erst mit Beginn der Belieferung! Nach Vertragsabschluss können sie also innerhalb von 14 Tagen ihren Widerruf schriftlich erklären. 

 

HINWEIS Die Stadt Pritzwalk ist mit einem Anteil von 51 Prozent Gesellschafter bei der Stadtwerke Pritzwalk GmbH. 

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