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Führerschein tauschen

Kontakt

Bürgerservice

Frau Blohm

Marktstraße 39, 16928 Pritzwalk

Telefon 03395/76 08 11 10

 

Öffnungszeiten

Dienstag 9 - 12 Uhr und 13 Uhr - 17.30 Uhr

Donnerstag 9 - 12 Uhr und 13 Uhr - 15.30 Uhr

 
AKTUELLER HINWEIS

 

Kurz und knapp

Der Bundesrat hat am 15. Februar 2019 den Umtausch von Führerscheinen beschlossen. Nach der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie sind bis zum 19. Januar 2033 alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine umzutauschen. Damit soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt.

 
Praktische Hinweise

Wer seinen Antrag zum Umtausch des Führerscheins abgeben möchte, wird gebeten, dafür unter Telefon 03395/76 08 11 10 oder per E-Mail an  einen Termin zu vereinbaren.

 

Anträge erhalten Sie in der Stadtverwaltung Pritzwalk oder in der Fahrerlaubnisbehörde beim Landkreis Prignitz in Perleberg. Der Antrag mit den dazu gehörenden Unterlagen kann im Rathaus der Stadt abgegeben werden. Die örtliche Behörde prüft die Vollständigkeit, nimmt die Gebühr entgegen und schickt dann alles zur Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises.

 

Jede Bürgerin und jeder Bürger hat die Möglichkeit, den Antrag selbst etwa per Post direkt an die Fahrerlaubnisbehörde zu senden.

 

Landkreis Prignitz

Fahrerlaubnisbehörde

Sachbereich Ordnung, Verkehr, Bußgeldstelle

Berliner Straße 49

19348 Perleberg

 

Die Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind nicht nötig. Der neu ausgestellte Führerschein wird - unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis - auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes.

 

Der Umtausch staffelt sich wie folgt:

 

I. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

 

Geburtsjahr des

Fahrerlaubnisinhabers

Tag, bis zu dem der Führerschein

umgetauscht sein muss

Vor 195319.01.2033
1953-195819.01.2022
1959-196419.01.2023
1965-197019.01.2024
1971 oder später19.01.2025
 
II. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*:

 

Ausstellungsjahr                                                            

Tag, bis zu dem der Führerschein

umgetauscht sein muss

1999-200119.01.2026
2002-200419.01.2027
2005-200719.01.2028
200819.01.2029
200919.01.2030
201019.01.2031
201119.01.2032
2012-18.01.201319.01.2033

 

*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Nach Ablauf der jeweils genannten Frist wird der alte Führerschein ungültig.

 

Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie von Vorder- und Rückseite genügen)

  • Führerschein

  • biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate

  • ausgefülltes Antragsformular (Vordruck erhältlich im Rathaus)

 

Nur für Papierführerscheine, die nicht in der Prignitz ausgestellt wurden, ist eine Karteikartenabschrift erforderlich, diese erhalten Sie bei der Behörde die Ihren Führerschein ausgestellt hat.

 

Gebühren
  • 30,39 € (Versand inbegriffen), auch per Kartenzahlung

  • oder 25,30 € mit Selbst-Abholung von der Fahrerlaubnisbehörde Perleberg

  • Kopien vor Ort: 20 Cent/Stück

 

Nähere Informationen sowie Rechtsgrundlagen finden Sie auf der Webseite des Landkreises Prignitz/Führerschein umtauschen.