Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) soll es für trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen leichter machen, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen im Personenstandsregister ändern zu lassen. Das Gesetz ist am 1. November 2024 in Kraft getreten. Die Änderung erfolgt durch eine Erklärung gegenüber dem zuständigen Standesamt.