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Selbstbestimmungsrecht

Kontakt

Fachgebiet Bürgerservice

Marktstraße 39, 16928 Pritzwalk

 

Fachgebietsleiterin Frau Gremblewski

Telefon 03395/76 08 40

E-Mail

 

Frau Luckfiel

Telefon 03395/76 08 41

E-Mail

 

Kurz und Knapp

Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) soll es für trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen leichter machen, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen im Personenstandsregister ändern zu lassen. Das Gesetz ist am 1. November 2024 in Kraft getreten. Die Änderung erfolgt durch eine Erklärung gegenüber dem zuständigen Standesamt. 

 

Erforderliche Unterlagen
  • Erklärung gegenüber dem Standesamt

 
Gebühr
  • 45 Euro

 
Rechtsgrundlagen