Selbstbestimmungsrecht
Kontakt
Fachgebiet Bürgerservice
Marktstraße 39, 16928 Pritzwalk
Fachgebietsleiterin Frau Gremblewski
Telefon 03395/76 08 40
Frau Luckfiel
Telefon 03395/76 08 41
Kurz und Knapp
Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) soll es für trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen leichter machen, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen im Personenstandsregister ändern zu lassen. Das Gesetz ist am 1. November 2024 in Kraft getreten. Die Änderung erfolgt durch eine Erklärung gegenüber dem zuständigen Standesamt.
Erforderliche Unterlagen
Erklärung gegenüber dem Standesamt
Gebühr
45 Euro