Eine lange Schlange von Fahrradfahrern bei der Sommertour mit dem Bürgermeister 2025. Foto: Stadt PritzwalkAuffangbecken der Wasserrutsche im Hainholz-Schwimmbad. Foto: Stadt PritzwalkLuftbild der Stadt Pritzwalk. Foto: Stadt PritzwalkBannerbild
 

Selbstbestimmungsrecht

Kontakt

Fachgebiet Bürgerservice

Marktstraße 39, 16928 Pritzwalk

 

Fachgebietsleiterin Frau Gremblewski

Telefon 03395/76 08 40

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Frau Luckfiel

Telefon 03395/76 08 41

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Kurz und Knapp

Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) soll es für trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen leichter machen, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen im Personenstandsregister ändern zu lassen. Das Gesetz ist am 1. November 2024 in Kraft getreten. Die Änderung erfolgt durch eine Erklärung gegenüber dem zuständigen Standesamt. 

 

Erforderliche Unterlagen
  • Erklärung gegenüber dem Standesamt

 
Gebühr
  • 45 Euro

 
Rechtsgrundlagen