Das Kind muss bei der Beantragung von Personaldokumenten unbedingt anwesend sein. Bei der Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen werden Fingerabdrücke digital erfasst und gespeichert. Personalausweise bei Antragstellern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr werden ohne Fingerabdrücke erstellt.
Teilen sich beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht, müssen beide bei der Antragstellung erscheinen oder eine Vollmacht des jeweils anderen Elternteils vorlegen. Ab dem 7. Lebensjahr ist eine Unterschriftsleistung des Kindes möglich, ab dem 10. Lebensjahr ist eine Unterschrift durch das Kind zwingend zu leisten.
Als Reisedokumente für Kinder stehen Reisepässe und gegebenenfalls - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung. Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten. Die Bearbeitungszeit für die Erstellung des Reisepasses kann bis zu sechs Wochen betragen. Vor Urlaubs- und Ferienzeiten ist mit einer längeren Bearbeitungsdauer zu rechnen. Es besteht auch die Möglichkeit, den Reisepass im Expressverfahren zu beantragen.
Erforderliche Unterlagen
Geburtsurkunde des Kindes
digitales biometrisches Lichtbild
Personalausweis oder Reisepass der Erziehungsberechtigten
gegebenenfalls schriftliche Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigen
gegebenenfalls den amtlichen Nachweis über das alleinige/gemeinsame Sorgerecht