Führerschein tauschen
Kontakt
Nebenstelle der Kfz-Zulassungsstelle
Bahnhofstraße 1, 16928 Pritzwalk
Postanschrift
Kfz-Zulassungsstelle
Stadtverwaltung Pritzwalk
Marktstraße 39, 16928 Pritzwalk
Sachbearbeiterin
Frau Hartinger
Telefon 03395/40 10 19 36
Sachbearbeiterin
Frau Rogge
Telefon 03395/40 10 19 37
Öffnungszeiten
montags von 9 - 12 und 13 - 15 Uhr
dienstags von 9 - 12 und 13 - 17.30 Uhr
mittwochs von 9 - 12 und 13 - 15 Uhr
donnerstags von 9 - 12 und 13 - 15.30 Uhr
freitags von 9 - 11.30 Uhr
Kurz und knapp
Der Bundesrat hat am 15. Februar 2019 den Umtausch von Führerscheinen beschlossen. Nach der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie sind bis zum 19. Januar 2033 alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine umzutauschen. Damit soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt.
Praktische Hinweise
Wer seinen Antrag zum Umtausch des Führerscheins abgeben möchte, wird gebeten, dafür unter Telefon 03395/76 08 11 10 oder per E-Mail an einen Termin zu vereinbaren.
Anträge erhalten Sie in der Stadtverwaltung Pritzwalk oder in der Fahrerlaubnisbehörde beim Landkreis Prignitz in Perleberg. Der Antrag mit den dazu gehörenden Unterlagen kann im Ordnungsamt der Stadtverwaltung, Bahnhofstraße 1, abgegeben werden. Die örtliche Behörde prüft die Vollständigkeit, nimmt die Gebühr entgegen und schickt dann alles zur Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises.
Jede Bürgerin und jeder Bürger hat die Möglichkeit, den Antrag selbst etwa per Post direkt an die Fahrerlaubnisbehörde zu senden.
Landkreis Prignitz
Fahrerlaubnisbehörde
Sachbereich Ordnung, Verkehr, Bußgeldstelle
Berliner Straße 49
19348 Perleberg
Die Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind nicht nötig. Der neu ausgestellte Führerschein wird - unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis - auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes.
Der Umtausch staffelt sich wie folgt:
I. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
| Vor 1953 | 19.01.2033 |
| 1953-1958 | 19.01.2022 |
| 1959-1964 | 19.01.2023 |
| 1965-1970 | 19.01.2024 |
| 1971 oder später | 19.01.2025 |
II. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*:
| Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
| 1999-2001 | 19.01.2026 |
| 2002-2004 | 19.01.2027 |
| 2005-2007 | 19.01.2028 |
| 2008 | 19.01.2029 |
| 2009 | 19.01.2030 |
| 2010 | 19.01.2031 |
| 2011 | 19.01.2032 |
| 2012-18.01.2013 | 19.01.2033 |
*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Nach Ablauf der jeweils genannten Frist wird der alte Führerschein ungültig.
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass (Kopie von Vorder- und Rückseite genügen)
Führerschein
biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate
ausgefülltes Antragsformular (Vordruck erhältlich im Rathaus)
Nur für Papierführerscheine, die nicht in der Prignitz ausgestellt wurden, ist eine Karteikartenabschrift erforderlich, diese erhalten Sie bei der Behörde die Ihren Führerschein ausgestellt hat.
Gebühren
31,59 € (Versand inbegriffen), auch per Kartenzahlung
oder 26,50 € mit Selbst-Abholung von der Fahrerlaubnisbehörde Perleberg
Kopien vor Ort: 20 Cent/Stück