Schaumbad mit Kindern im Freibad Foto: Stadt PritzwalkBlick auf das mit Bildern angestrahlte Rathaus Pritzwalk, dazu ein Hinweis auf die Veranstaltung Pritzwalker Herbstlichter am 4. September 2026. Foto: Stadt PritzwalkBlick auf ein Sonnenblumenfeld an der Straße. Foto: PrivatBlick über die Pritzwalker Altstadt. Foto: Stadt PritzwalkWindräder an der Autobahn bei Sadenbeck. Foto: Privat

News-Ticker

 

Vergnügungssteuer

Kontakt

Marktstraße 39

16928 Pritzwalk

 

Sachbearbeiterin Frau Gewinner

Telefon 03395/76 08 68

E-Mail

 

Sachbearbeiterin

Frau Harmuth

Telefon 03395/ 76 08 49

E-Mail

 

Öffnungszeiten

Dienstag 9 - 12 Uhr und 13 - 17.30 Uhr

Donnerstag 9 - 12 Uhr und 13 - 15.30 Uhr

 

Spielautomaten
Kurz und knapp

Die Stadt Pritzwalk erhebt eine Vergnügungssteuer - eine Steuer auf Gewinnspiel, Tanz und Automaten - als Gemeindesteuer. Der Besteuerung unterliegen die in der Stadt veranstalteten nachfolgenden Vergnügen:

  • Tanzveranstaltungen gewerblicher Art,

  • das Ausspielen von Geld oder Gegenständen in Spielclubs oder ähnlichen Einrichtungen,

  • das Aufstellen/der Betrieb von Musik-, Schau-, Scherz-, Spiel- und Geschicklichkeits- oder ähnlichen Apparaten in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie in Gast- oder Schankwirtschaften, Speisewirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Wettannahmestellen, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an anderen jedermann zugänglichen Orten.

 

Die Steuer wird erhoben als

  • Kartensteuer

  • Steuer nach der Veranstaltungsfläche

  • Steuer nach der Roheinnahme

  • Spielgerätesteuer

 

Formulare

 

Rechtsgrundlagen
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