Schaumbad mit Kindern im Freibad Foto: Stadt PritzwalkBlick auf das mit Bildern angestrahlte Rathaus Pritzwalk, dazu ein Hinweis auf die Veranstaltung Pritzwalker Herbstlichter am 4. September 2026. Foto: Stadt PritzwalkBlick auf ein Sonnenblumenfeld an der Straße. Foto: PrivatBlick über die Pritzwalker Altstadt. Foto: Stadt PritzwalkWindräder an der Autobahn bei Sadenbeck. Foto: Privat

News-Ticker

 

Gewerbesteuer

Kontakt

Marktstraße 39

16928 Pritzwalk

 

Sachbearbeiterin

Frau Gewinner

Telefon 03395/76 08 68

E-Mail

 

Sachbearbeiterin

Frau Harmuth

Telefon 03395/ 76 08 49

E-Mail

 

Öffnungszeiten

Dienstag 9 - 12 Uhr und 13 - 17.30 Uhr

Donnerstag 9 - 12 Uhr und 13 - 15.30 Uhr

 

Gewerbegebiet Süd. Foto: Stadt Pritzwalk
Kurz und knapp

Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer (§ 3 Abgabenordnung). Sie gehört zu den Gemeindesteuern und ist im Gewerbesteuergesetz geregelt.  Die Gewerbesteuer wird auf die objektive Ertragskraft eines Unternehmens erhoben. Die Gewerbesteuer ist grundsätzlich von allen Gewerbetreibenden zu zahlen, wobei bestimmte Freiberufler von der Gewerbesteuer befreit sind.

 

Die Höhe der zu zahlenden Gewerbesteuer ergibt sich aus dem Gewinn des jeweiligen Wirtschaftsjahres. Dieser wird mit dem einheitlichen Steuersatz von 3,5 Prozent besteuert und man erhält den Gewerbesteuermessbetrag. Das Verfahren liegt in der Zuständigkeit der Finanzämter, in deren Ergebnis ein Gewerbesteuermessbescheid erlassen wird.

 

Die Gewerbesteuer wird auf Basis des Gewerbesteuermessbetrages mit einem Hundertsatz (Hebesatz), der von der hebeberechtigten Gemeinde zu bestimmen ist, festgesetzt und erhoben. Der Hebesatz wird laut § 16 GewStG in der Gemeinde per Haushaltssatzung festgesetzt.

Hierüber ergeht ein Gewerbesteuerbescheid.

 

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