Gewerbesteuer

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Marktstraße 39

16928 Pritzwalk

 

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Öffnungszeiten

Dienstag 9 - 12 Uhr und 13 - 17.30 Uhr

Donnerstag 9 - 12 Uhr und 13 - 15.30 Uhr

 

Gewerbegebiet Süd
Kurz und knapp

Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer (§ 3 Abgabenordnung). Sie gehört zu den Gemeindesteuern und ist im Gewerbesteuergesetz geregelt.  Die Gewerbesteuer wird auf die objektive Ertragskraft eines Unternehmens erhoben. Die Gewerbesteuer ist grundsätzlich von allen Gewerbetreibenden zu zahlen, wobei bestimmte Freiberufler von der Gewerbesteuer befreit sind.

 

Die Höhe der zu zahlenden Gewerbesteuer ergibt sich aus dem Gewinn des jeweiligen Wirtschaftsjahres. Dieser wird mit dem einheitlichen Steuersatz von 3,5 Prozent besteuert und man erhält den Gewerbesteuermessbetrag. Das Verfahren liegt in der Zuständigkeit der Finanzämter, in deren Ergebnis ein Gewerbesteuermessbescheid erlassen wird.

 

Die Gewerbesteuer wird auf Basis des Gewerbesteuermessbetrages mit einem Hundertsatz (Hebesatz), der von der hebeberechtigten Gemeinde zu bestimmen ist, festgesetzt und erhoben. Der Hebesatz wird laut § 16 GewStG in der Gemeinde per Haushaltssatzung festgesetzt.

Hierüber ergeht ein Gewerbesteuerbescheid.

 

Rechtsgrundlagen