Kurz und Knapp
Die Stadtkasse ist zuständig für die Bearbeitung des gesamten baren und unbaren Zahlungsverkehrs der Stadtverwaltung Pritzwalk und ihrer Einrichtungen einschließlich der Liquiditätsplanung.
Die Stadtkasse ist weiterhin zuständig für die Mahnung rückständiger Forderungen und bei weiterer Nichtzahlung für die Einleitung des Verwaltungszwangsverfahrens. Bei privatrechtlichen Forderungen stellt sie die entsprechenden Anträge zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens zur zwangsweisen Beitreibung von Geldbeträgen.
Um eine Mahnung bei Zahlungsverzug bereits im Vorfeld zu vermeiden, haben Sie die Möglichkeit, die Stadtkasse zu ermächtigen, fällige Beträge von Ihrem Konto einziehen zu lassen. Die zu zahlenden Beträge werden frühestens zur Fälligkeit von Ihrem Konto abgebucht. Die Erteilung einer Einzugsermächtigung hat Vorteile für Sie und uns. Also nutzen Sie gern unser SEPA-Lastschriftmandat.
Wenn Sie die Stadt Pritzwalk mit Spenden für gemeinnützigen Zwecke unterstützen, stellen wir Ihnen nach Spendeneingang gern eine Spendenbescheinigung aus. Dafür benötigen wir von Ihnen eine ausgefüllte Spendenerklärung.
Formulare
Rechtsgrundlagen
Bankverbindungen
IBAN: DE 27 1605 0101 1411 0022 25
BIC: WELADED1PRP
IBAN: DE98 1606 0122 0004 0188 42
BIC: GENODEF1PER
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE 74 ZZZ 00000225811