Schaustellung von Personen
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Bahnhofstraße 1, 16928 Pritzwalk
Telefon 03395/40 10 19 33
E-Mail
Kurz und Knapp
Wer gewerbemäßig Schaustellungen von Personen (zum Beispiel Table-Dance- oder Striptease-Veranstaltungen) in seinen Geschäftsräumen veranstalten oder für deren Veranstaltung seine Geschäftsräume zur Verfügung stellen will, bedarf der Erlaubnis. Dies gilt nicht für Darbietungen mit überwiegend künstlerischem, sportlichem, akrobatischem oder ähnlichem Charakter.
Antrag einer natürlichen Person:
Erforderliche Unterlagen
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
Bau- bzw. Nutzungsgenehmigung der unteren Bauaufsichtsbehörde
maßstabsgerechte Grundrisszeichnung der Betriebsräume
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Schaustellung von Personen (im Fachgebiet Gewerbeangelegenheiten erhältlich)
Antrag einer juristischen Person:
Erforderliche Unterlagen
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
Bau- bzw. Nutzungsgenehmigung der unteren Bauaufsichtsbehörde
maßstabsgerechte Grundrisszeichnung der Betriebsräume
aktueller Auszug aus dem Handelsregister
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Schaustellung von Personen (im Fachgebiet Gewerbeangelegenheiten erhältlich)
Für jeden Geschäftsführer bzw. alle Vertretungsberechtigten zusätzlich:
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
Gebühren
174,00 Euro bis 1042,00 Euro – mit unbeschränkter Geltungsdauer
69,90 Euro bis 420,00 Euro – mit beschränkter Geltungsdauer