Schaustellung von Personen

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Bahnhofstraße 1, 16928 Pritzwalk

Telefon 03395/40 10 19 33
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Kurz und Knapp

Wer gewerbemäßig Schaustellungen von Personen (zum Beispiel Table-Dance- oder Striptease-Veranstaltungen) in seinen Geschäftsräumen veranstalten oder für deren Veranstaltung seine Geschäftsräume zur Verfügung stellen will, bedarf der Erlaubnis. Dies gilt nicht für Darbietungen mit überwiegend künstlerischem, sportlichem, akrobatischem oder ähnlichem Charakter.

 

Antrag einer natürlichen Person:

 

Erforderliche Unterlagen
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
  • Bau- bzw. Nutzungsgenehmigung der unteren Bauaufsichtsbehörde
  • maßstabsgerechte Grundrisszeichnung der Betriebsräume

 

Formulare
  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Schaustellung von Personen (im Fachgebiet Gewerbeangelegenheiten erhältlich)

 

Antrag einer juristischen Person:

 

Erforderliche Unterlagen
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
  • Bau- bzw. Nutzungsgenehmigung der unteren Bauaufsichtsbehörde
  • maßstabsgerechte Grundrisszeichnung der Betriebsräume
  • aktueller Auszug aus dem Handelsregister

 

Formulare
  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Schaustellung von Personen (im Fachgebiet Gewerbeangelegenheiten erhältlich)

 

Für jeden Geschäftsführer bzw. alle Vertretungsberechtigten zusätzlich:

  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes

 

Gebühren
  • 145,00 Euro bis 869,00 Euro – mit unbeschränkter Geltungsdauer
  • 58,00 Euro bis 350,00 Euro – mit beschränkter Geltungsdauer

 

Rechtsgrundlagen