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Reisegewerbe

Kontakt

Rathaus

Marktstraße 39, 16928 Pritzwalk

Telefon 03395/76 08 41
E-Mail

 

 

Kurz und Knapp

Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung (zum Beispiel ohne vorherige Terminverabredung) außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben

  • Waren verkauft oder Bestellungen vertreibt oder ankauft,
  • Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
  • unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder auch nach Schaustellerart ausübt.

 

Wer ein Reisegewerbe ausüben will, benötigt hierzu eine Reisegewerbekarte.

 

Antrag einer natürlichen Person:

 

Erforderliche Unterlagen
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
  • Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis Brandenburg
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung – bei Schaustellerbetrieben (Paragraf 1 SchHV)

 

Formulare
  • Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte (im Fachgebiet Gewerbeangelegenheiten erhältlich)

 

Antrag einer juristischen Person:

 

Erforderliche Unterlagen
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung – bei Schaustellerbetrieben (Paragraf 1 SchHV)

 

Formulare
  • Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte (im Fachgebiet Gewerbeangelegenheiten erhältlich)

 

Für jeden Geschäftsführer bzw. alle Vertretungsberechtigten zusätzlich:

  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
  • Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis Brandenburg

 

Gebühren
  • 40,00 Euro bis 500,00 Euro – für die unbefristete Erteilung
  • 20,00 Euro bis 150,00 Euro – für die befristete Erteilung, je angefangenes Jahr

 

Rechtsgrundlagen