Blick auf das mit Bildern angestrahlte Rathaus Pritzwalk, dazu ein Hinweis auf die Veranstaltung Pritzwalker Herbstlichter am 4. September 2026. Foto: Stadt PritzwalkHolzbrückeüber die Dömnitz  unter Bäumen im Pritzwalker Bürgerpark. Foto (KI-bearbeitet): Stadt PritzwalkWindräder an der Autobahn bei Sadenbeck. Foto: PrivatBlick über die Pritzwalker Altstadt. Foto: Stadt PritzwalkBunt blühendes Feld mit Zwischensaat. Foto: Privat

News-Ticker

 

Reisegewerbe

Kontakt

Bahnhofstraße 1, 16928 Pritzwalk

Telefon 03395/40 10 19 33
E-Mail

Kurz und Knapp

Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung (zum Beispiel ohne vorherige Terminverabredung) außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben

  • Waren verkauft oder Bestellungen vertreibt oder ankauft,

  • Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder

  • unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder auch nach Schaustellerart ausübt.

 

Wer ein Reisegewerbe ausüben will, benötigt hierzu eine Reisegewerbekarte.

 

Antrag einer natürlichen Person:

 

Erforderliche Unterlagen
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde

  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde

  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes

  • Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis Brandenburg

  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung – bei Schaustellerbetrieben (Paragraf 1 SchHV)

 

Formulare
  • Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte (im Fachgebiet Gewerbeangelegenheiten erhältlich)

 

Antrag einer juristischen Person:

 

Erforderliche Unterlagen
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde

  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes

  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung – bei Schaustellerbetrieben (Paragraf 1 SchHV)

 

Formulare
  • Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte (im Fachgebiet Gewerbeangelegenheiten erhältlich)

 

Für jeden Geschäftsführer bzw. alle Vertretungsberechtigten zusätzlich:

  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde

  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde

  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes

  • Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis Brandenburg

 

Gebühren
  • 54,00 Euro bis 679,20 Euro – für die unbefristete Erteilung

  • 36,00 Euro bis 360,00 Euro – für die befristete Erteilung, je angefangenes Jahr

  • 42,00 Euro bis 160,00 Euro – bei Änderung der zugelassenen Reisegewerbetätigkeit

 

Rechtsgrundlagen

 

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