Reisegewerbe
Kontakt
Bahnhofstraße 1, 16928 Pritzwalk
Telefon 03395/40 10 19 33
E-Mail
Kurz und Knapp
Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung (zum Beispiel ohne vorherige Terminverabredung) außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben
Waren verkauft oder Bestellungen vertreibt oder ankauft,
Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder auch nach Schaustellerart ausübt.
Wer ein Reisegewerbe ausüben will, benötigt hierzu eine Reisegewerbekarte.
Antrag einer natürlichen Person:
Erforderliche Unterlagen
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis Brandenburg
Nachweis einer Haftpflichtversicherung – bei Schaustellerbetrieben (Paragraf 1 SchHV)
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte (im Fachgebiet Gewerbeangelegenheiten erhältlich)
Antrag einer juristischen Person:
Erforderliche Unterlagen
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
Nachweis einer Haftpflichtversicherung – bei Schaustellerbetrieben (Paragraf 1 SchHV)
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte (im Fachgebiet Gewerbeangelegenheiten erhältlich)
Für jeden Geschäftsführer bzw. alle Vertretungsberechtigten zusätzlich:
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis Brandenburg
Gebühren
54,00 Euro bis 679,20 Euro – für die unbefristete Erteilung
36,00 Euro bis 360,00 Euro – für die befristete Erteilung, je angefangenes Jahr
42,00 Euro bis 160,00 Euro – bei Änderung der zugelassenen Reisegewerbetätigkeit
Rechtsgrundlagen