Prostitutionsgewerbe
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Bahnhofstraße 1, 16928 Pritzwalk
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Kurz und Knapp
In Deutschland gelten seit dem 1. Juli 2017 neue Regeln für Prostituierte und für Prostitutionsbetriebe. Ein Ziel der neuen Regelungen ist es, dass Menschen besser über ihre Rechte und Pflichten informiert sind, wenn sie als Prostituierte arbeiten, und dass sie darin bestärkt werden, ihre Rechte wahrzunehmen und sich bei Bedarf Unterstützung zu holen. Im Folgenden werden die wichtigsten Regelungen für Prostituierte dargestellt.
Anmeldepflicht
Wer eine Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter ausüben will, hat dies vor Aufnahme der Tätigkeit persönlich bei der Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Tätigkeit vorwiegend ausgeübt werden soll, anzumelden. Im Land Brandenburg wird diese Aufgabe durch die Landkreise und kreisfreien Städte wahrgenommen. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Landkreises Prignitz. Eine Gewerbeanmeldung ist nicht erforderlich. Die Anmeldung ist direkt beim zuständigen Finanzamt vorzunehmen.
Erlaubnispflicht
Mit Inkrafttreten des Prostituiertenschutzgesetzes wurde eine Erlaubnispflicht für Betreiber eines Prostitutionsgewerbes eingeführt. Ein Prostitutionsgewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig, gegen Entgelt, Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person anbietet oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellt, indem er
eine Prostitutionsstätte betreibt (hierunter fällt auch die Wohnungsprostitution),
ein Prostitutionsfahrzeug bereitstellt,
eine Prostitutionsveranstaltung organisiert oder durchführt oder
eine Prostitutionsvermittlung betreibt.
Anzeigepflicht
Wer eine Prostitutionsveranstaltung organisieren oder durchführen will, hat dies der am Ort der Veranstaltung zuständigen Behörde vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung anzuzeigen. Wer ein Prostitutionsfahrzeug an mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen oder mehrmals im Monat im örtlichen Zuständigkeitsbereich einer Behörde zum Betrieb aufstellen will, hat dies der zuständigen Behörde zwei Wochen vor der Aufstellung anzuzeigen.
Antrag einer natürlichen Person:
Erforderliche Unterlagen
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Wohnsitzgemeinde
Betriebskonzept
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung des Prostitutionsgewerbes (im Fachgebiet Gewerbeangelegenheiten erhältlich)
Meldung und Zuverlässigkeitsprüfung von Personen nach Paragraf 25 Absatz 2 ProstSchG (für Personen, die in ihrem Gewerbebetrieb für Aufgaben der Betriebsleitung und -beaufsichtigung, für Aufgaben im Rahmen der Einhaltung des Hausrechts oder der Hausordnung, der Einlasskontrolle und der Bewachung zuständig sind, auch wenn diese nicht in einem Beschäftigungsverhältnis zu ihnen stehen)
Antrag auf Erteilung einer Stellvertretungserlaubnis nach Paragraf 13 ProstSchG (falls eine Person die Aufgaben der Stellvertretung übernimmt)
Antrag einer juristischen Person:
Erforderliche Unterlagen
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Wohnsitzgemeinde
Betriebskonzept
aktueller Auszug aus dem Handelsregister
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung des Prostitutionsgewerbes (im Fachgebiet Gewerbeangelegenheiten erhältlich)
Meldung und Zuverlässigkeitsprüfung von Personen nach Paragraf 25 Absatz 2 ProstSchG (für Personen, die in ihrem Gewerbebetrieb für Aufgaben der Betriebsleitung und -beaufsichtigung, für Aufgaben im Rahmen der Einhaltung des Hausrechts oder der Hausordnung, der Einlasskontrolle und der Bewachung zuständig sind, auch wenn diese nicht in einem Beschäftigungsverhältnis zu ihnen stehen)
Antrag auf Erteilung einer Stellvertretungserlaubnis nach Paragraf 13 ProstSchG (falls eine Person die Aufgaben der Stellvertretung übernimmt)
Für jeden Geschäftsführer bzw. alle Vertretungsberechtigten zusätzlich:
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Wohnsitzgemeinde
Bei Beantragung einer Erlaubnis für eine Prostitutionsstätte zusätzlich:
Bau- bzw. Nutzungsgenehmigung inklusive Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen
Bescheinigung über die mängelfreie Schlussabnahme
maßstabsgerechte Grundrisszeichnung der Betriebsräume
Mietvertrag oder Eigentumsnachweis
Bei Beantragung einer Erlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsfahrzeuges zusätzlich:
aktuelle Betriebszulassung (Zulassungsbescheinigung Teil I und II)
aktuelles Foto des Fahrzeuges
Erforderliche Unterlagen
Erlaubnis nach Paragraf 12 ProstSchG für den Betrieb des Prostitutionsfahrzeuges
aktuelles Foto des Prostitutionsfahrzeuges
Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers oder Erlaubnis zur Sondernutzung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze
Kopien der Anmelde- bzw. Aliasbescheinigungen der Prostituierten, die im Prostitutionsfahrzeug tätig werden
Kopien der mit den Prostituierten geschlossenen Vereinbarungen
Formular
Anzeige der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges (im Fachgebiet Gewerbeangelegenheiten erhältlich)
Für die Anzeige einer Prostitutionsveranstaltung:
Erforderliche Unterlagen
Erlaubnis nach Paragraf 12 ProstSchG für die Organisation bzw. Durchführung der Prostitutionsveranstaltung
das der Erlaubnis zugrunde liegende Betriebskonzept
Veranstaltungskonzept
Eigentumsnachweis oder Mietvertrag (bei Mietverhältnissen die Einverständniserklärung des Eigentümers)
Bau- bzw. Nutzungsgenehmigung inklusive Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen
Bescheinigung über mängelfreie Schlussabnahme
Kopien der Anmelde- bzw. Aliasbescheinigungen der Prostituierten, die bei der Veranstaltung tätig werden
Kopien der mit den Prostituierten geschlossenen Vereinbarungen
Formular
Anzeige einer Prostitutionsveranstaltung (im Fachgebiet Gewerbeangelegenheiten erhältlich)
Gebühren
250,00 EURO bis 500,00 Euro – für die Erlaubniserteilung
75,00 EURO bis 150,00 Euro – für die Bearbeitung der Anzeige zur Aufstellung von Prostitutionsfahrzeugen
75,00 EURO bis 150,00 Euro – für die Bearbeitung der Anzeige von Prostitutionsveranstaltungen
Rechtsgrundlagen