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Gewerbeabmeldung

Kontakt

Bahnhofstraße 1, 16928 Pritzwalk

Telefon 03395/40 10 19 33
E-Mail

 

 

Kurz und Knapp

Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle aufgibt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Die Anzeige muss unter Verwendung des gesetzlich vorgeschriebenen Vordrucks „Gewerbeabmeldung – GewA 3“ erfolgen.

 

Die zuständige Behörde hat den Empfang mangelfreier Anzeigen innerhalb von drei Tagen zu bescheinigen. Bei persönlicher Vorsprache im Gewerbeamt erfolgt die Bearbeitung in der Regel sofort.

 

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung

 

Formulare

 

Gebühren
  • 12,00 Euro

 

Rechtsgrundlagen