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Satzungen nach Baugesetzbuch

Städtebauliche Satzungen nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) regeln im Wesentlichen die Abgrenzung des für eine Bebauung vorgesehenen „Innenbereiches“ zum „Außenbereich“. Letzterer soll grundsätzlich von Bebauung freigehalten werden.

 

Für das Stadtgebiet und die Ortslagen gelten folgende Satzungen:

 

Alt Krüssow – Einbeziehungssatzung „Alt Krüssow Südost“

 

Pritzwalk – Östlich Havelberger Straße – Ergänzungssatzung

 

Pritzwalk – Schönhagener Straße – Einbeziehungssatzung

 

Pritzwalk – Hermann-Holz-Straße – Außenbereichssatzung

 

Birkenfelde – Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung

 

Buchholz – Birkenweg – Einbeziehungssatzung

 

Kemnitz – Einbeziehungssatzung

 

Sadenbeck – Kuckuck – Ergänzungs- und Entwicklungssatzung

 

Schönhagen – Einbeziehungssatzung

 

Schönhagen – Innenbereichssatzung mit Abrundung

 

Schönhagen – Mühlenweg – Klarstellungssatzung