Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung ist im Ausnahmefall bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich und gebührenpflichtig. Sie dient dazu, erhebliche Unannehmlichkeiten bei der Führung des vorhandenen Namens zu beseitigen. Das kann vorkommen bei Namen mit Verwechslungsgefahr, Namen, die anstößig oder lächerlich klingen oder bei Namen, die in der Schreibweise und Aussprache erhebliche Schwierigkeiten bereiten.
Der Antrag für die Änderung des Namens wird bei der Namensänderungsbehörde des Landkreises Prignitz gestellt. Gerne beraten wir Sie dazu, bitte sprechen Sie uns an.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Landkreis Prignitz.
Erforderliche Unterlagen
gültiger Personalausweis oder Reisepass
Begründung des Antrags
Personenstandsurkunden zum Nachweis des Familienstandes und der Namensführung
Führungszeugnis
Weitere Unterlagen können je nach Sachlage notwendig werden.
Gebühren
Die Höhe der Gebühren für eine Namensänderung richtet sich nach dem Einzelfall.
Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung und Entscheidung Ihres Antrages ausschließlich bei der Namensänderungsbehörde des Landkreises Prignitz erfolgt.