Schaumbad mit Kindern im Freibad Foto: Stadt PritzwalkBlick auf das mit Bildern angestrahlte Rathaus Pritzwalk, dazu ein Hinweis auf die Veranstaltung Pritzwalker Herbstlichter am 4. September 2026. Foto: Stadt PritzwalkBlick auf ein Sonnenblumenfeld an der Straße. Foto: PrivatBlick über die Pritzwalker Altstadt. Foto: Stadt PritzwalkWindräder an der Autobahn bei Sadenbeck. Foto: Privat

News-Ticker

 

Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung/GEZ

Kontakt

Bürgerservice

Frau Luckfiel

Marktstraße 39, 16928 Pritzwalk

Telefon 03395/76 08 41

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Kurz und knapp

Bildung, Nachrichten, Kultur, Unterhaltung oder Sport: die Öffentlich-Rechtlichen bieten Ihnen ein vielfältiges und hochwertiges Programm im TV und Radio sowie Online-Angebote und Mediatheken an. Um dieses Medien- und Informationsangebot weiterhin unabhängig zu sichern, wird der Rundfunkbeitrag erhoben. Für die Beitragszahlung gilt, eine Wohnung- ein Beitrag. Wohnen mehrere Personen in einer Wohnung, zahlt nur eine Person den Beitrag.

 

Es besteht die Möglichkeit, eine Befreiung oder Ermäßigung des Beitrags zu beantragen. Dies gilt insbesondere für Empfänger von Sozialleistungen.

 

Alle Formulare zum an-, um- und abmelden sowie zur Befreiung und Ermäßigung erhalten Sie in Ihrer Stadtverwaltung. Die Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit ihren Antrag samt Unterlagen im Fachgebiet Bürgerservice abzugeben. Der Antrag wird dann an die zuständige Stelle weiter geleitet.

 

Bitte beachten Sie: eine Bearbeitung der Anträge erfolgt ausschließlich beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.

 

Weitere Informationen und alle Formulare stehen Ihnen auch unter www.rundfunkbeitrag.de zur Verfügung.

 

 

Erforderliche Unterlagen
  • Bewilligungsbescheid vom Jobcenter oder anderer Behörden

 

Gebühr

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