Im Standesamt werden Urkunden und beglaubigte Abschriften aus dem Geburten-, Ehe,-Lebenspartnerschafts- und Sterberegister ausgestellt. Die Urkunden sowie Auskünfte aus den Registern sind auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen oder die Vollmacht einer berechtigten Person vorlegen.
Der Antrag kann in mündlicher oder schriftlicher Form gestellt werden. Bei persönlicher Vorsprache erfolgt die Ausstellung einer Urkunde in der Regel umgehend. Auf Wunsch werden Urkunden mehrsprachig oder mit einer Übersetzungshilfe für die Verwendung im Ausland ausgestellt.
Urkunden aus folgenden Ortslagen werden vom Standesamt Pritzwalk ausgestellt:
Pritzwalk
Alt Krüssow
Buchholz
Beveringen
Brügge
Falkenhagen
Giesensdorf
Langnow
Rohlsdorf
Sadenbeck
Groß Pankow (Prignitz)
Lindenberg
Reckenthin
Retzin
Seddin
Wolfshagen
Für Geburtenregister beträgt die Aufbewahrungsfrist im Standesamt 110 Jahre, für Eheregister 80 Jahre und für Sterberegister 30 Jahre.
Darüber hinaus erfolgt die Aufbewahrung im zuständigen Archiv. Sollten über diese Frist hinaus Unterlagen benötigt werden, wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv Pritzwalk, Kietz 64, 16928 Pritzwalk.
Erforderliche Unterlagen
gültiger Personalausweis oder Reisepass
gegebenenfalls Vollmacht und unbedingt die Kopie des Personalausweises des Antragstellers