Kurz und Knapp
Für die Entgegennahme der Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt zuständig, in dem einer der Eheschließenden seinen Hauptwohnsitz hat. Auch die Nebenwohnung eines Eheschließenden kann die Zuständigkeit für die Entgegennahme der Anmeldung begründen.
Die Eheschließenden haben bei der Anmeldung der Eheschließung ihren Personenstand, ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, ihre Staatsangehörigkeit durch öffentliche Urkunden nachzuweisen.
Folgende Orte stehen Ihnen für Ihre Eheschließung zur Verfügung:
Trauzimmer im Rathaus Pritzwalk
Trauzimmer im Rathaus Groß Pankow (Prignitz)
Schloss in Wolfshagen
Waldlehrpark in Groß Woltersdorf
Kleinbahn „Pollo“ in Mesendorf
Gerne informieren wir Sie zu den Ansprechpartnern außerhalb der Rathäuser Pritzwalk und Groß Pankow (Prignitz).