Schaumbad mit Kindern im Freibad Foto: Stadt PritzwalkBlick auf das mit Bildern angestrahlte Rathaus Pritzwalk, dazu ein Hinweis auf die Veranstaltung Pritzwalker Herbstlichter am 4. September 2026. Foto: Stadt PritzwalkBlick auf ein Sonnenblumenfeld an der Straße. Foto: PrivatBlick über die Pritzwalker Altstadt. Foto: Stadt PritzwalkWindräder an der Autobahn bei Sadenbeck. Foto: Privat

News-Ticker

 

Ehefähigkeitszeugnis

Kontakt

Fachgebiet Bürgerservice

Marktstraße 39, 16928 Pritzwalk

 

Fachgebietsleiterin Frau Gremblewski

Telefon 03395/76 08 40

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Frau Kirsch

Telefon 03395/76 08 38

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Frau Luckfiel

Telefon 03395/76 08 41

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Standesamt-Motive-3
Kurz und Knapp

Deutsche, die im Ausland heiraten möchten, benötigen in den meisten Fällen ein Ehefähigkeitszeugnis. Zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisse ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk der Eheschließende seinen Wohnsitz, beim Fehlen eines Wohnsitzes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat der Eheschließende innerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes weder Wohnsitz noch Aufenthalt, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthaltes maßgebend; hat er sich niemals oder nur vorübergehend innerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes aufgehalten, so ist der Standesbeamte des Standesamtes I in Berlin zuständig.

 

Gerne können Sie sich in den Konsulaten oder Botschaften der Bundesrepublik Deutschland oder des jeweiligen Staates erkundigen, welche Unterlagen dort für die Eheschließung vorzulegen sind.

 

Erforderliche Unterlagen

Die Unterlagen müssen grundsätzlich für beide Partner vorgelegt werden. Im Einzelfall kann es notwendig werden, weitere Nachweise zu erbringen. Ausländische Urkunden müssen im Original sowie mit der Übersetzung eines in Deutschland amtlich vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden.

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister oder Geburtsurkunde

  • erweiterte Meldebescheinigung

  • Nachweis Familienstand

  • im Einzelfall kann die Vorlage von weiteren Unterlagen und Urkunden erforderlich werden

 

Gebühr
  • wenn beide Verlobten die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
    59 Euro

  • wenn einer oder beide Verlobten ausländische Staatsangehörige sind zusätzlich
    32 Euro

  • je Aufenthaltsbescheinigung
    5 Euro  

 

Rechtsgrundlagen

Können bei Bedarf im Standesamt erfragt werden.

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