Kurz und Knapp
Deutsche, die im Ausland heiraten möchten, benötigen in den meisten Fällen ein Ehefähigkeitszeugnis. Zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisse ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk der Eheschließende seinen Wohnsitz, beim Fehlen eines Wohnsitzes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat der Eheschließende innerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes weder Wohnsitz noch Aufenthalt, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthaltes maßgebend; hat er sich niemals oder nur vorübergehend innerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes aufgehalten, so ist der Standesbeamte des Standesamtes I in Berlin zuständig.
Gerne können Sie sich in den Konsulaten oder Botschaften der Bundesrepublik Deutschland oder des jeweiligen Staates erkundigen, welche Unterlagen dort für die Eheschließung vorzulegen sind.
Erforderliche Unterlagen
Die Unterlagen müssen grundsätzlich für beide Partner vorgelegt werden. Im Einzelfall kann es notwendig werden, weitere Nachweise zu erbringen. Ausländische Urkunden müssen im Original sowie mit der Übersetzung eines in Deutschland amtlich vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden.
gültiger Personalausweis oder Reisepass
beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister oder Geburtsurkunde
erweiterte Meldebescheinigung
Nachweis Familienstand
im Einzelfall kann die Vorlage von weiteren Unterlagen und Urkunden erforderlich werden
Gebühr
wenn beide Verlobten die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
59 Euro
wenn einer oder beide Verlobten ausländische Staatsangehörige sind zusätzlich
32 Euro
je Aufenthaltsbescheinigung
5 Euro
Rechtsgrundlagen
Können bei Bedarf im Standesamt erfragt werden.