Der vorläufige Personalausweis muss persönlich beim Einwohnermeldeamt beantragt werden. Den vorläufigen Personalausweis bekommt man sofort nach Antragsstellung ausgehändigt. Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten. Der Antragsteller muss zur Überprüfung seiner Identität und zur Unterschriftsleistung grundsätzlich persönlich zur Beantragung erscheinen.
Erforderliche Unterlagen
digitales biometrisches Lichtbild
ungültiger Personalausweis oder Reisepass
gegebenenfalls Geburtsurkunde
Gebühr
vorläufiger Personalausweis (maximal drei Monate gültig) 10,00 €