Baum mit Ostereiern vor dem Pritzwalker Rathaus | zur StartseiteTulpen an der Rostocker Straße | zur StartseiteBlühende Zierkirschen in der Meyenburger Straße | zur StartseiteStadtbibliothek im Abendlicht | zur Startseite
 

Öffentlich-Rechtliche Beglaubigungen von Dokumenten und Unterschriften

Ansprechpartner

Fachgebiet Bürgerservice

Marktstraße 39, 16928 Pritzwalk

 

Frau Matschke

Telefon 03395/76 08 34

E-Mail

 

Frau Kirsch

Telefon 03395/76 08 38

E-Mail

oder Steindamm 21, 16928 Groß Pankow (Prignitz)

Telefon 033983/7 89 34

 

Frau Pöpke

Telefon 03395/76 08 30 30

E-Mail

 

Frau Zabel
Telefon 03395/76 08 36
E-Mail

 

Frau Blohm

Telefon 03395/76 08 44
E-Mail

 

Kurz und Knapp

Eine amtliche Beglaubigung ist die Bestätigung, dass das betreffende Schriftstück vorgelegen hat. Dazu muss das zu beglaubigende Schriftstück hier im Original vorgelegt werden. Beglaubigt werden zum Beispiel Schulzeugnisse, Diplome, Facharbeiterzeugnisse oder Personalausweise.

 

Ausgenommen von der Beglaubigung sind deutsche Personenstandsurkunden. Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden dürfen nicht beglaubigt werden. Diese entsprechenden Personenstandsurkunden erhält man bei dem Standesamt, welches die Geburt, den Sterbefall, die Eheschließung oder die Lebenspartnerschaftsbegründung beurkundet hat.

 

Beglaubigt wird auch die Unterschrift oder das Handzeichen unter einer schriftlich abgefassten Erklärung. Bei der Beglaubigung einer Unterschrift ist das persönliche Erscheinen zwingend notwendig. Die Unterschrift oder das Handzeichen sind im Einwohnermeldeamt persönlich vor dem Urkundsbeamten zu leisten.

 

Erforderliche Unterlagen für die Beglaubigung von Schriftstücken
  • Original der zu beglaubigenden Unterlagen (z.B. Zeugnisse, Vorsorgevollmachten, Erbscheine, Personalausweis usw.)

 

Erforderliche Unterlagen für die Unterschriftenbeglaubigung
  • Personalausweis oder Reisepass

  • Das Schriftstück, auf dem die Unterschrift beglaubigt werden soll.

 

Bei der Beglaubigung einer Unterschrift ist das persönliche Erscheinen zwingend notwendig. Die Unterschrift ist in Gegenwart der Urkundsperson zu leisten.

 

Gebühr
  • Beglaubigungen von Ablichtungen und Abschriften

  • Unterschriftsbeglaubigung
    jeweils 5,00 €

 

Rechtsgrundlagen