Daten können im Melderegister der Stadtverwaltung Pritzwalk gesperrt werden. Es muss durch das Vorlegen von Tatsachen glaubhaft gemacht werden, dass eine Weitergabe der Meldedaten an andere Personen eine Gefahr für das Leben, die Gesundheit, die persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen des Bürgers oder einer anderen Person, zum Beispiel seine Angehörigen, herbeigeführt wird.
Jeder Antrag ist durch entsprechende Belege (Bestätigungen durch Polizei- und/oder Justizbehörden, Dienstvorgesetzte oder ähnliches) zu belegen. Um zu vermeiden, dass sich Schuldner durch eine Auskunftssperre dem Zugriff von Gläubigern entziehen, hat die Meldebehörde bei entsprechenden glaubhaften Anfragen von Gläubigern erneut zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Auskunftssperre (noch) vorliegen. Der Antrag wird für zwei Jahre befristet.
Erforderliche Unterlagen für eine Auskunftssperre
glaubhafte Begründung mit entsprechenden Nachweisen
Gebühr
gebührenfrei
Übermittlungssperre (ÜSP)
Der Weitergabe von Meldedaten im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen (Auskunft an Parteien und andere Träger von Wahlvorschlägen) an Presse oder Rundfunk, Alters- und Ehejubiläen und zur Herausgabe an Adressbuchverlage oder ähnlichen Nachschlagewerken kann widersprochen werden. Eine Angabe von besonderen Gründen ist hierbei nicht notwendig. Ein einfacher Antrag genügt, der im Fachgebiet Bürgerservice ausliegt. Die Übermittlungssperre gilt bis auf Widerruf.
Erforderliche Unterlagen für eine Übermittlungssperre