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Landkreis erinnert an Pflichtumtausch von Führerscheinen

28. 11. 2022

Perleberg/Pritzwalk. Für den Pflichtumtausch alter Papier- und EU-Kartenführerscheine ist zum 20. Januar 2023 die nächste Frist angelaufen. Inhaberinnen eines Papierführerscheins, die in den Jahren 1965 bis 1970 geboren sind, müssen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2024 in einen neuen EU-Kartenführerschein umtauschen. Darüber informierte der Landkreis Prignitz jetzt in einer Pressemitteilung.


Das entsprechende Antragsformular und die Scanvorlage findet man im Internet und auf der Website des Landkreises Prignitz. Zusätzlich zum Antrag werden der Personalausweis, der alte Führerschein sowie ein biometrisches Passbild nach Passbildverordnung benötigt. Sollte der umzutauschende Führerschein nicht im Landkreis Prignitz ausgestellt worden sein, wird zusätzlich ein Auszug aus der Führerscheinkartei benötigt. Dieser kann bei der ursprünglich ausstellenden Behörde beantragt werden.

 

Umtausch auch in Pritzwalk möglich

Auch die Stadt Pritzwalk bietet als Service im Auftrag des Landkreises den Umtausch der alten Fahrerlaubnisse an - allerdings unter bestimmten Bedingungen. Interessenten sollten sich daher vor dem beabsichtigten Umtausch unbedingt mit dem zuständigen Einwohnermeldeamt im Rathaus, Telefon 03395/76 08 11 10, zu den Details informieren. Hinweise zum Umtausch alter Führerscheine finden sich auch auf der Homepage der Stadt Pritzwalk unter Einwohnermeldeamt/Führerschein tauschen.

 

Der Antrag samt Unterlagen kann bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Prignitz oder den zuständigen Meldebehörden eingereicht werden. Zur Vermeidung von Wartezeiten und der Reduzierung von Kontakten soll die Versendung vorzugsweise auf dem Postweg erfolgen – in diesem Fall genügt eine Kopie der oben benannten Unterlagen als Anlage zum Antragsformular.


Es wird an dieser Stelle noch einmal darauf hingewiesen: Führerscheine, die nicht bis zum Ablauf der jeweiligen Frist umgetauscht werden, verlieren danach automatisch ihre Gültigkeit.

 

Nachfolgend die Umtauschfristen für Inhaberinnen und Inhaber von Papierführerscheinen:

 

Geburtsjahr Umtauschfrist
vor 1953 bis 19. Januar 2023
1965 bis 1970 bis 19. Januar 2024
1971 oder später bis 19. Januar 2025



Alte EU-Kartenführerscheine müssen erst nach dem 19. Januar 2025 umgetauscht werden.
Aufgrund der hohen Anzahl umzutauschender Führerscheine bittet der Landkreis darum, die oben aufgeführten Fristen zu berücksichtigen und von einer frühzeitigen Antragstellung abzusehen. Landkreis Prignitz

 

Bild zur Meldung: Aus dem rosa Papierführerschein wird nun eine blaue Plastikkarte. Quelle: Pixabay