Bürgermeister Dr. Ronald Thiel, Jean Duwe vom Tourismusverein und der Pritzwalker Knieperfuchs werben für den Knieper- und Regionalmarkt am 21. November. Foto: Stadt PritzwalkBlick auf den Turm der St. Nikolai Kirche. Foto: Stadt PritzwalkBlick eine Bahnschiene entlang in die Ferne. Foto: Stadt PritzwalkBlick in einen Strauch voller roter Hagebutten. Foto: PrivatBlick über eine Wiese bei Falkenhagen in die Morgensonne. Foto: Privat

News-Ticker

 

Sondernutzungen

Kontakt

Ordnungsamt

Bahnhofstraße 1, 16928 Pritzwalk

Telefon 03395/40 10 19 31

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Bewirtung im Freien. Quelle: Pixabay
Kurz und Knapp

Wer öffentliche Straßen, Wege und Plätze über den allgemeinen Gebrauch (Gemeingebrauch) hinaus nutzen möchte, benötigt dazu eine Erlaubnis der Stadt Pritzwalk. Dies gilt zum Beispiel für das Verteilen von Werbeprospekten im öffentlichen Bereich, das Aufstellen von Verkaufsständen, Informationsständen, Werbetafeln oder Tischen und Stühlen zur Bewirtung, soweit diese in den Straßenraum hineinragen und zu einer Beeinträchtigung des Gemeingebrauchs führen können.

 

Diese sogenannte Sondernutzung einer öffentlichen Sache bedarf der Erlaubnis (Sondernutzungserlaubnis) durch die zuständige Behörde, in diesem Fall das Ordnungsamt der Stadt Pritzwalk.

 

Die Erlaubnis darf grundsätzlich nur befristet oder auf Widerruf erteilt werden. Sie kann mit Bedingungen und Auflagen versehen werden. Die einzelnen Voraussetzungen für die Sondernutzung sind in den Straßengesetzen des Bundes und der Länder sowie den kommunalen Regelungen für öffentliche Einrichtungen festgehalten. Für die Stadt Pritzwalk regelt dies seit dem 1. Januar 2023 die Satzung über die Erlaubnis und die Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen - die Sondernutzungssatzung.

 

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