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Katzen im Stadtgebiet

Kontakt

Ordnungsamt

Fachgebietsleiterin Frau Petkov

Bahnhofstraße 1, 16928 Pritzwalk

Telefon 03395/4 01 01 90

E-Mail  

Quelle: Pixabay
Frei lebende Katzen

Futterstellen gemäß § 9 Abs. 6 Stadtsatzung:

Das Füttern frei lebender Katzen, die nicht oder nicht mehr von Menschen gehalten werden, ist untersagt. Werden für diese Katzen Futterstellen einrichtet, sind diese unverzüglich bei der Stadt Pritzwalk, Fachgebiet Ordnung und Sicherheit, Bahnhofstraße 1, 16928 Pritzwalk, anzuzeigen. Die dort betreuten Katzen sind zu kastrieren und am rechten Ohr zu kennzeichnen.

 

Frei laufende Halterkatzen

Anzeige- und Kennzeichnungspflicht gemäß § 9 Abs. 7 Stadtsatzung:

Katzenhalter/innen, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren (frei laufende Halterkatzen), haben diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Nachfolgend ist das Tier unverzüglich bei der Stadt Pritzwalk, Fachgebiet Ordnung und Sicherheit, Bahnhofstraße 1, 16928 Pritzwalk, registrieren zu lassen. Dies gilt nicht für Katzen, die weniger als fünf Monate alt sind. Von der Kastrationspflicht können auf Antrag Ausnahmen zugelassen werden.

 

Die Identität der Katze (Rasse, Name, Geschlecht, Farbe und Chipnummer) ist der örtlichen Ordnungsbehörde zusammen mit der Anzeige (siehe Formular) mitzuteilen.

 

WICHTIG: Die Anmeldungen sind tierbezogen. Der Wechsel des Halters oder der Katze ist dem Fachgebiet Allgemeine Sicherheit, Ordnung und Bürgerservice zu melden.

 

Formulare
  • Antrag zur Registrierung freilaufender Halterkatzen
    Sie können das Formular herunterladen und in gedruckter Form ausfüllen. Gern können Sie das Formular auch am Bildschirm ausfüllen und ausdrucken oder als PDF (in der Druckeransicht unter Ziel "als PDF speichern" einstellen) speichern.

 

Rechtsgrundlagen