Schaumbad mit Kindern im Freibad Foto: Stadt PritzwalkBlick auf das mit Bildern angestrahlte Rathaus Pritzwalk, dazu ein Hinweis auf die Veranstaltung Pritzwalker Herbstlichter am 4. September 2026. Foto: Stadt PritzwalkBlick auf ein Sonnenblumenfeld an der Straße. Foto: PrivatBlick über die Pritzwalker Altstadt. Foto: Stadt PritzwalkWindräder an der Autobahn bei Sadenbeck. Foto: Privat

News-Ticker

 

Zweitwohnungssteuer

Kontakt

Marktstraße 39

16928 Pritzwalk

 

Sachbearbeiterin Frau Gewinner

Telefon 03395/76 08 68

E-Mail

 

Sachbearbeiterin

Frau Harmuth

Telefon 03395/ 76 08 49

E-Mail

 

Öffnungszeiten

Dienstag 9 - 12 Uhr und 13 - 17.30 Uhr

Donnerstag 9 - 12 Uhr und 13 - 15.30 Uhr

 

Kurz und knapp

Die Stadt Pritzwalk erhebt eine Zweitwohnungssteuer. Steuerpflichtig ist, wer im Stadtgebiet eine Zweitwohnung als Eigentümer, Mieter oder sonstiger Nutzungsberechtigter innehat. Dies gilt nicht für nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, deren eheliche Hauptwohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet und die aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung im Stadtgebiet innehaben.

Die Steuerschuld wird nach dem jährliche Mietaufwand berechnet. Die Steuer wird als Jahressteuer festgesetzt. Steuerjahr ist das Kalenderjahr. Der Steuersatz beträgt im Kalenderjahr 10 Prozent des jährlichen Mietaufwandes. Wer eine Zweitwohnung im Gemeindegebiet in Besitz nimmt oder aufgibt, hat dies der Stadtverwaltung Pritzwalk innerhalb einer Woche nach diesem Zeitpunkt anzuzeigen.

 

Formulare

 

Rechtsgrundlagen

 

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