Wanderlager
Kontakt
Bahnhofstraße 1, 16928 Pritzwalk
Telefon 03395/40 10 19 33
E-Mail
Kurz und Knapp
Die Veranstaltung eines Wanderlagers zum Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen ist zwei Wochen vor Beginn der für den Ort der Veranstaltung zuständigen Behörde anzuzeigen, wenn auf die Veranstaltung durch öffentliche Ankündigung hingewiesen werden soll.
Unter einem Wanderlager ist die Ausübung des Reisegewerbes mit vorhergehender öffentlicher Ankündigung zu verstehen.
Erforderliche Unterlagen
Die Anzeige (in zweifacher Ausfertigung) muss enthalten:
den Ort und die Zeit der Veranstaltung
den Namen des Veranstalters und desjenigen, für dessen Rechnung die Waren oder Dienstleistungen vertreiben werden, sowie die Wohnung oder die gewerbliche Niederlassung dieser Personen
den Wortlaut und die Art der beabsichtigten öffentlichen Ankündigungen
eine Kopie der Reisegewerbekarte
Gebühren
15,60 Euro
69,60 Euro bis 520,80 (bei Untersagung der Veranstaltung Wanderlager)
Rechtsgrundlagen