Versteigerergewerbe
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Bahnhofstraße 1, 16928 Pritzwalk
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Kurz und Knapp
Wer gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Einzelhändler und Hersteller von Waren sind von der Erlaubnispflicht ebenfalls erfasst, wenn die in ihrem Geschäftsbetrieb geführten Waren im Wege einer Versteigerung an den Letztverbraucher abgegeben werden sollen. Wer nur gelegentlich einmal eine Versteigerung durchführt oder wer im Rahmen einer gemeinnützigen oder sozialen Zwecken dienenden Versteigerung als Versteigerer tätig wird, benötigt keine Erlaubnis.
Antrag einer natürlichen Person:
Erforderliche Unterlagen
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Wohnsitzgemeinde
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Zentralen Vollstreckungsgerichts (Paragraf 882b ZPO)
- Auskunft des zuständigen Insolvenzgerichts über Einträge im Insolvenzverzeichnis
Formular
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung des Versteigerergewerbes (im Fachgebiet Gewerbeangelegenheiten erhältlich)
Antrag einer juristischen Person:
Erforderliche Unterlagen
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Wohnsitzgemeinde
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Zentralen Vollstreckungsgerichts (Paragraf 882b ZPO)
- Auskunft des zuständigen Insolvenzgerichts über Einträge im Insolvenzverzeichnis
- aktueller Auszug aus dem Handelsregister
Formulare
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung des Versteigerergewerbes (im Fachgebiet Gewerbeangelegenheiten erhältlich)
Für jeden Geschäftsführer bzw. alle Vertretungsberechtigten zusätzlich:
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Wohnsitzgemeinde
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Zentralen Vollstreckungsgerichts (Paragraf 882b ZPO)
- Auskunft des zuständigen Insolvenzgerichts über Einträge im Insolvenzverzeichnis
Gebühren
- 227,00 Euro bis 1700,00 Euro
Rechtsgrundlagen
- Paragraf 34b Gewerbeordnung (GewO)
- Verordnung über gewerbsmäßige Versteigerungen (Versteigererverordnung – VerstV)
- Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft und Energie (MWEGebO)