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Spielhallen-Betrieb

Kontakt

Bahnhofstraße 1, 16928 Pritzwalk

Telefon 03395/40 10 19 33
E-Mail

 

Kurz und Knapp

Wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben will, das ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele dient, benötigt die Erlaubnis der zuständigen Behörde. Darüber hinaus ist für den Betrieb einer Spielhalle eine Erlaubnis gemäß dem Brandenburgischen Spielhallengesetzes erforderlich.

 

Antrag einer natürlichen Person:

 

Erforderliche Unterlagen
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde

  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde

  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes

  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Wohnsitzgemeinde

  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Zentralen Vollstreckungsgerichts (Paragraf 882b ZPO)

  • Auskunft des zuständigen Insolvenzgerichts über Einträge im Insolvenzverzeichnis

  • Mietvertrag oder Eigentumsnachweis

  • Bau- bzw. Nutzungsgenehmigung der unteren Bauaufsichtsbehörde

  • maßstabsgerechte Grundrisszeichnung der Betriebsräume

  • Sozialkonzept, in dem dargelegt wird, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Spiels vorgebeugt werden soll

 

Formulare
  • Antrag auf Erteilung einer Spielhallenerlaubnis (im Fachgebiet Gewerbeangelegenheiten erhältlich)

 

Antrag einer juristischen Person:

 

Erforderliche Unterlagen
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde

  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes

  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Wohnsitzgemeinde

  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Zentralen Vollstreckungsgerichts (Paragraf 882b ZPO)

  • Auskunft des zuständigen Insolvenzgerichts über Einträge im Insolvenzverzeichnis

  • Mietvertrag oder Eigentumsnachweis

  • Bau- bzw. Nutzungsgenehmigung der unteren Bauaufsichtsbehörde

  • maßstabsgerechte Grundrisszeichnung der Betriebsräume

  • Sozialkonzept, in dem dargelegt wird, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Spiels vorgebeugt werden soll

 

Formulare
  • Antrag auf Erteilung einer Spielhallenerlaubnis (im Fachgebiet Gewerbeangelegenheiten erhältlich)

 

Für jeden Geschäftsführer bzw. alle Vertretungsberechtigten zusätzlich:

  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde

  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde

  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes

  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Wohnsitzgemeinde

  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Zentralen Vollstreckungsgerichts (Paragraf 882b ZPO)

  • Auskunft des zuständigen Insolvenzgerichts über Einträge im Insolvenzverzeichnis

 

Gebühren
  • 300,00 Euro bis 3000,00 Euro für die Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle nach Paragraf 33i Absatz 1 GewO und zusätzlich

  • 1700,00 Euro für die Erlaubnis nach Paragraf 2 Absatz 1 BbgSpielhG

 

Rechtsgrundlagen

 

Weiterführende Links