Immobiliardarlehensvermittler-Gewerbe
Kontakt
Bahnhofstraße 1, 16928 Pritzwalk
Telefon 03395/40 10 19 33
E-Mail
Kurz und Knapp
Wer gewerbsmäßig den Abschluss von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches oder entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen vermitteln will oder Dritte zu solchen Verträgen beraten will (Immobiliardarlehensvermittler), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Hinweis
Die Erlaubnis berechtigt den Erlaubnisinhaber, sich dafür zu entscheiden, die gewerbliche Tätigkeit insgesamt nicht als Immobiliardarlehensvermittler, sondern als Honorar-Immobiliardarlehensberater auszuüben. Wenn der Gewerbetreibende sich hierfür entscheidet, hat er dies bei der zuständigen Behörde anzuzeigen und bei der Registrierung gegenüber der zuständigen Industrie- und Handelskammer anzugeben.
Der Gewerbetreibende ist verpflichtet, sich unverzüglich nach Aufnahme der Tätigkeit über die zuständige Erlaubnisbehörde in das Vermittlerregister eintragen zu lassen. Ebenso hat der Gewerbetreibende die unmittelbar bei der Beratung und Vermittlung mitwirkenden Personen unverzüglich nach Aufnahme der Tätigkeit bei der Registerbehörde zu melden und eintragen zu lassen. Änderungen der im Register gespeicherten Angaben sind der Registerbehörde unverzüglich mitzuteilen. Zuständige Registerbehörde für in Pritzwalk ansässige Unternehmen ist die Industrie- und Handelskammer in Potsdam.
Antrag einer natürlichen Person:
Erforderliche Unterlagen
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Wohnsitzgemeinde
Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Zentralen Vollstreckungsgerichts (Paragraf 882b ZPO)
Auskunft des zuständigen Insolvenzgerichts über Einträge im Insolvenzverzeichnis
Nachweis der vor einer Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung
Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung (Paragraf 9 ff. Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung)
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung des Finanzanlagenvermittlergewerbes (im Fachgebiet Gewerbeangelegenheiten erhältlich)
Antrag einer juristischen Person:
Erforderliche Unterlagen
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Wohnsitzgemeinde
Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Zentralen Vollstreckungsgerichts (Paragraf 882b ZPO)
Auskunft des zuständigen Insolvenzgerichts über Einträge im Insolvenzverzeichnis
Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung (Paragraf 9 ff. Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung)
aktueller Auszug aus dem Handelsregister
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung des Finanzanlagenvermittlergewerbes (im Fachgebiet Gewerbeangelegenheiten erhältlich)
Für jeden Geschäftsführer beziehungsweise alle Vertretungsberechtigten zusätzlich:
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Wohnsitzgemeinde
Nachweis der vor einer Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung
Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Zentralen Vollstreckungsgerichts (Paragraf 882b ZPO)
Auskunft des zuständigen Insolvenzgerichts über Einträge im Insolvenzverzeichnis
Gebühren
580,00 Euro
Rechtsgrundlagen