Gewerbeabmeldung
Kontakt
Bahnhofstraße 1, 16928 Pritzwalk
Telefon 03395/40 10 19 33
E-Mail
Kurz und Knapp
Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle aufgibt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Die Anzeige muss unter Verwendung des gesetzlich vorgeschriebenen Vordrucks „Gewerbeabmeldung – GewA 3“ erfolgen.
Die zuständige Behörde hat den Empfang mangelfreier Anzeigen innerhalb von drei Tagen zu bescheinigen. Bei persönlicher Vorsprache im Gewerbeamt erfolgt die Bearbeitung in der Regel sofort.
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
Formulare
Gebühren
- 10,00 Euro