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Regenwasseranschluss

Kontakt

Fachgebiet Bauwesen und Investitionsplanung

Sachbearbeiter

Herr Schreip

Telefon 03395/76 08 25

E-Mail

 
Kurz und Knapp

Soweit eine Verunreinigung des Grundwassers nicht zu befürchten ist und sonstige Belange dem nicht entgegenstehen, ist Niederschlagswasser zu versickern. Nur bei einem entsprechenden Nachweis, dass eine Versickerung auf dem Baugrundstück objektiv nicht möglich ist, kann ein Anschluss an das Regenwassernetz (soweit in der Straße vorhanden) beim Fachgebiet Bauwesen und Investitionsplanung beantragt werden. 

 

Für die Errichtung oder Änderung eines Regenwasser-Grundstücksanschlusses gibt es beim Fachgebiet Bauwesen und Investitionsplanung einheitliche Formulare (siehe unten). Auch für die Bekanntgabe des Baubeginns sowie der Fertigstellung des Anschlusses stehen entsprechende Formulare zur Verfügung. Je nach Software können Sie sie direkt am Bildschirm ausfüllen.

 

Formulare

 

Rechtsgrundlagen

Als Grundlage für den Kostenersatz bei Herstellung, Erneuerung, Veränderung, Beseitigung und Unterhaltung von Regenwasser-Grundstücksanschlüssen dient die