Regenwasseranschluss
Kontakt
Fachgebiet Bauwesen und Investitionsplanung
Sachbearbeiter
Herr Schreip
Telefon 03395/76 08 25
Kurz und Knapp
Soweit eine Verunreinigung des Grundwassers nicht zu befürchten ist und sonstige Belange dem nicht entgegenstehen, ist Niederschlagswasser zu versickern. Nur bei einem entsprechenden Nachweis, dass eine Versickerung auf dem Baugrundstück objektiv nicht möglich ist, kann ein Anschluss an das Regenwassernetz (soweit in der Straße vorhanden) beim Fachgebiet Bauwesen und Investitionsplanung beantragt werden.
Für die Errichtung oder Änderung eines Regenwasser-Grundstücksanschlusses gibt es beim Fachgebiet Bauwesen und Investitionsplanung einheitliche Formulare (siehe unten). Auch für die Bekanntgabe des Baubeginns sowie der Fertigstellung des Anschlusses stehen entsprechende Formulare zur Verfügung. Je nach Software können Sie sie direkt am Bildschirm ausfüllen.
Formulare
- Antrag zur Errichtung eines Regenwasser-Grundstücksanschlusses
- Antrag auf Änderung eines Regenwasser-Grundstücksanschlusses
- Anzeige zum Baubeginn
- Anzeige zur Fertigstellung
Rechtsgrundlagen
Als Grundlage für den Kostenersatz bei Herstellung, Erneuerung, Veränderung, Beseitigung und Unterhaltung von Regenwasser-Grundstücksanschlüssen dient die